Axa muss Niederlage vor BGH einstecken: Verbraucherschützer siegen

Die Axa stand im Rechtsstreit gegen Verbraucherschützer vor dem Bundesgerichtshof – und das Urteil ist gefallen. Erfahre, wie sich die Entscheidung auf die Versicherungslandschaft auswirken könnte.

Hintergrund und Ausgangslage des Rechtsstreits

Im Juni 2018 drohte die Axa knapp 18.000 Kunden mit der Kündigung ihrer "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr", falls sie nicht in die Existenzschutzsicherung wechseln würden. Besonders betroffen waren Kunden, die 2017 mindestens 58 Jahre alt waren oder bereits eine Rente bezogen. Die Kündigungsaktion wurde mit medizinischem Fortschritt und niedrigen Marktzinsen begründet.

Hintergrund und Ausgangslage des Rechtsstreits

Im Juni 2018 hatte die Axa knapp 18.000 Kunden mit einer "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" mit der Kündigung gedroht, sollten sie sich nicht bereit erklären, in die weniger attraktive Existenzschutzsicherung zu wechseln. Dies sollte jedoch nicht Versicherungsnehmer gelten, die 2017 mindestens 58 Jahre alt waren, bereits eine Rente erhalten oder sich für ein anderes Produkt aus dem Hause Axa entscheiden. Grund für die Kündigungsaktion sei unter anderem der erhebliche medizinische Fortschritt gewesen, argumentierte der Versicherer. Dadurch hätten sich Kosten erhöht. Zugleich hätten die niedrigen Marktzinsen, zu denen ein Teil des Kundengelds angelegt wird, die Einnahmen verringert. Etwa 10.000 Verträge und damit über die Hälfte der betroffenen Kunden seien schließlich in die Existenzschutzversicherung gewechselt. Das Alternativangebot sei damals zu Sonderkonditionen angeboten worden. So sei in der neuen Absicherung unter anderem eine Absicherung gegen Krebserkrankungen enthalten. Allen anderen Kunden sei gekündigt worden. Die Kündigungen waren zu den "individuellen Hauptfälligkeiten" wirksam geworden – also zum Ende der Laufzeit der Kombirenten-Verträge.

Axa's Argumentation und Kundenreaktionen

Die Axa sah die Kombirente als Sachversicherung an, die einseitig gekündigt werden dürfe. Die Verbraucherzentrale Hamburg hakte ein, da existentielle Risiken nicht einseitig gekündigt werden dürfen. Vermittler tragen hierbei ein Haftungsrisiko und müssen aufklären.

Reaktion der Verbraucherzentrale Hamburg und rechtliche Schritte

Die Verbraucherzentrale Hamburg riet Betroffenen, Widerspruch einzulegen. Nach einer Klage vor dem Landgericht Köln und einer Niederlage legten die Verbraucherschützer Berufung ein. Das Oberlandesgericht Köln stimmte den Verbraucherschützern zu, woraufhin die Axa den Bundesgerichtshof anrief.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs und Ausblick

Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern recht, was zu Rechtssicherheit für Verbraucher führt. Die Axa muss die Niederlage hinnehmen und könnte ihre Praktiken überdenken. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche insgesamt haben.

Ist die Kombirente eine Unfall- oder eine BU-Versicherung?

Der Sachverhalt war für die Axa von Beginn an klar: Nach Einschätzung des Versicherers handelt es sich bei der Kombi-Rente um eine Sachversicherung, die nach Ablauf des Versicherungsjahres sowohl vom Versicherer als auch Verbraucher einseitig gekündigt werden dürfe. Das Kündigungsrecht lässt sich die Axa auch in den AGB der Kombirente zusichern. Hier gilt es aber zu bedenken, dass die Axa ihre Police als "bezahlbare Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung" beworben hatte und genau an diesem Punkt hakt die Verbraucherzentrale Hamburg ein. Denn solche Verträge zur Sicherung existentieller Risiken dürfen nicht vom Versicherer einseitig aufgekündigt werden. Auch für Vermittler bedeutet dies ein enormes Haftungsrisiko. Sie müssen Verbraucher unter Umständen auf das einseitige Kündigungsrecht des Versicherers aufmerksam machen, wenn sie funktionelle Invaliditätsversicherungen wie die "Kombi-Rente" als Alternative zur BU empfehlen.

Reaktion der Verbraucherzentrale Hamburg und rechtliche Schritte

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bereits nach der angedrohten Kündigungsaktion Betroffenen dazu geraten, Widerspruch gegen die angedrohte Kündigung einzulegen und den Vorstand des Versicherers aufzufordern, auf das ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten. Nach einer erfolglosen Unterlassungserklärung reichte die Verbraucherzentrale Hamburg eine Klage beim Landgericht Köln ein. Im Januar 2021 ging der Streit in der ersten Runde verloren. Daraufhin legten die Verbraucherschützer Berufung ein.

Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Verbraucherschützer

Damit mussten sich die Richter am Oberlandesgericht Köln damit befassen. Diese hatten den Verbraucherschützern zugestimmt. Da eine Sprecherin der Axa bereits vor diesem Urteil angekündigt hatte, bei einer Niederlage vor die nächste Instanz zu ziehen. Deshalb musste nun der Bundesgerichtshof eine finale Entscheidung treffen. Die Richter haben den Verbraucherschützern recht gegeben. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Homepage. "Immerhin besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt Rechtssicherheit.", konnten die Verbraucherschützer dem Urteil noch etwas Positives abgewinnen.

Perspektiven und zukünftige Entwicklungen

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte einen Präzedenzfall für die Versicherungsbranche darstellen und dazu führen, dass Versicherer ihre Praktiken überdenken müssen. Verbraucher könnten in Zukunft besser geschützt sein und mehr Rechtssicherheit genießen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung auf ähnliche Fälle und die gesamte Versicherungslandschaft auswirken wird.

[Wie siehst Du die Zukunft der Versicherungsbranche nach diesem Urteil? 🤔]

Liebe Leser, nachdem wir uns durch die Hintergründe, Argumentationen und rechtlichen Schritte dieses Rechtsstreits gekämpft haben, stellt sich die Frage: Wie siehst Du die Zukunft der Versicherungsbranche nach diesem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs? Welche Auswirkungen könnten sich für Verbraucher und Versicherer ergeben? Teile doch deine Gedanken und Meinungen in den Kommentaren mit, denn deine Stimme zählt! 🌟🚀

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